Ein Staat zeigt sich nicht dort, wo er erklärt, sondern dort, wo er handelt. Diese Einsicht ist so alt wie die politische Theorie selbst, und doch scheint sie im westlichen Diskurs der Gegenwart zunehmend verdrängt. Stattdessen hat sich eine eigentümliche Umkehrung etabliert: Nicht der Rechtsbruch gilt als das eigentliche Problem, sondern seine Sanktion. Nicht der Verlust von Ordnung beunruhigt, sondern ihre sichtbare Wiederherstellung. Kaum ein Feld macht diese Verschiebung deutlicher als die Debatte um Migration, Grenzsicherung und staatliche Exekutive.
In den Vereinigten Staaten bündelt sich diese Auseinandersetzung seit Jahren an der Immigration and Customs Enforcement. Die Behörde ist längst mehr als ein Vollzugsorgan des Einwanderungsrechts; sie ist zu einer Projektionsfläche geworden – für moralische Selbstbilder, politische Affekte und einen westlichen Zweifel an sich selbst. ICE-Agenten erscheinen in vielen Darstellungen nicht mehr als Beamte mit klar definiertem Auftrag, sondern als Symbolfiguren eines angeblich illegitimen Staates. Dass diese Wahrnehmung mit der Realität operativer Polizeiarbeit nur bedingt zu tun hat, geht in der emotionalen Zuspitzung meist verloren.
Besonders deutlich wurde dies zuletzt bei den tödlichen Zwischenfällen, die eine internationale Debatte ausgelöst haben. Auffällig ist dabei weniger die berechtigte Frage nach Verhältnismäßigkeit und Aufklärung als vielmehr die Geschwindigkeit moralischer Urteile. Dabei sollte ein nüchterner Ausgangspunkt selbstverständlich sein: Wir waren nicht dabei. Wir kennen weder die vollständige Lageeinschätzung noch die psychische Situation der Beamten, noch die Sekundenbruchteile, in denen Entscheidungen getroffen werden mussten.
Im Fall von Renée Good etwa befand sich die Betroffene in ihrem Fahrzeug, während ein Beamter unmittelbar am Autofenster stand. In dem Moment, in dem sie anfuhr und Gas gab, entstand eine Situation, die aus der Perspektive des Einsatzbeamten als akute Gefährdung wahrgenommen werden konnte. Ein Fahrzeug ist – unabhängig von Motiv oder Absicht – objektiv ein potenzielles Tatmittel. Ob Vorsatz vorlag, Panik oder Fehlentscheidung, ist eine Frage für die juristische Aufarbeitung. Es ist jedoch keine Frage, die sich seriös aus moralischer Distanz beantworten ließe.
Der zweite Fall, der Tod von Alex Pretti, war anders gelagert. Keine Fahrzeuglage, sondern eine körperlich unübersichtliche Auseinandersetzung im öffentlichen Raum, geprägt von Nähe, Stress und eskalierender Dynamik. Auch hier gilt: Nachträgliche Videoausschnitte ersetzen keine Lagebeurteilung im Moment des Geschehens. Der Staat entscheidet im Augenblick, der Beobachter urteilt im Nachhinein. Wer diesen Unterschied nicht anerkennt, misst staatliches Handeln mit einem Maßstab, der für reale Ordnungspolitik untauglich ist.
Hier berührt die Debatte einen tieferen Punkt staatlicher Theorie. Carl Schmitt hat darauf hingewiesen, dass sich Souveränität gerade im Ausnahmefall zeigt – dort, wo Regeln nicht mehr mechanisch angewendet werden können, sondern Entscheidung verlangt ist. Diese Entscheidung ist nie sauber, nie ästhetisch, nie frei von Risiko. Wer jedoch fordert, dass der Staat im Ernstfall so handeln müsse, als befände er sich weiterhin im Seminarraum, verwechselt Politik mit Moralpädagogik.
Auffällig ist, wie stark die Empörung über diese Vorgänge aus Ländern kommt, die selbst weit entfernt sind von vergleichbaren Grenzrealitäten. Gerade in Deutschland wird mit großer moralischer Geste über amerikanische Exekutive geurteilt – häufig aus Milieus heraus, die staatliche Härte nur als abstrakten Begriff kennen. Die Distanz zum Geschehen erzeugt dabei eine eigentümliche Selbstgewissheit. Ordnung wird akzeptiert, solange sie unsichtbar bleibt; wird sie sichtbar, gilt sie als Skandal.
Dabei geraten die Dimensionen aus dem Blick. In den Vereinigten Staaten leben seit Jahren über zehn Millionen Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus – eine Größenordnung, die jeden Staat vor existentielle Fragen stellt. In Deutschland bewegen sich die Schätzungen im hohen sechsstelligen bis niedrigen siebenstelligen Bereich, hinzu kommen zehntausende ausreisepflichtige Personen ohne Duldung. In beiden Fällen weiß der Staat um diese Realität. Und in beiden Fällen zeigt sich, wie schwer es geworden ist, aus Wissen auch Handeln folgen zu lassen.
Besonders unerquicklich ist in diesem Zusammenhang die Dämonisierung Donald Trumps aus europäischer Distanz. Trump wurde nicht trotz seiner migrationspolitischen Positionen gewählt, sondern wegen ihnen. Er erhielt ein demokratisches Mandat, staatliche Souveränität sichtbar durchzusetzen. Wer dieses Mandat im Nachhinein moralisch delegitimiert, stellt nicht nur eine Person infrage, sondern das Prinzip politischer Entscheidung selbst. Demokratie ist kein Gesinnungsseminar, sondern die institutionalisierte Fähigkeit, verbindliche Entscheidungen zu treffen – auch gegen Widerstände.
Auffällig ist dabei die selektive Moral, mit der staatliche Gewalt bewertet wird. Während die Präsidentschaft von Barack Obama in weiten Teilen des europäischen Feuilletons als Inbegriff einer „smarten“, aufgeklärten Politik galt, blieb die massive Ausweitung des amerikanischen Drohnenprogramms nahezu folgenlos für sein moralisches Ansehen. Tausende Tote, darunter zivile Opfer, wurden als technische Notwendigkeit, als abstrakte Sicherheitsmaßnahme rationalisiert und aus der öffentlichen Empörung herausgerechnet. Bei Donald Trump hingegen wird jede sichtbare Form exekutiver Härte moralisch aufgeladen, personalisiert und dämonisiert. Nicht die Gewalt als solche entscheidet offenbar über ihre Legitimität, sondern die politische und kulturelle Zuschreibung ihres Urhebers. Diese Asymmetrie verweist weniger auf ethische Konsequenz als auf eine ideologisch motivierte Maßstabsverschiebung, in der staatliche Macht nicht nach Wirkung, sondern nach Gesinnung beurteilt wird.
Auch begrifflich leidet die Debatte an systematischer Unschärfe. Remigration wird reflexhaft mit Deportation gleichgesetzt, obwohl es sich um grundverschiedene Kategorien handelt. Deportation ist historisch belastet, willkürlich, kollektiv. Remigration hingegen meint die Rückführung von Personen, die sich ohne rechtliche Grundlage im Staatsgebiet aufhalten. Sie ist kein Akt der Grausamkeit, sondern der Rechtsdurchsetzung. Dass ein solcher Prozess nicht konfliktfrei verläuft, ist kein Gegenargument, sondern ein Hinweis auf die Tiefe der politischen Versäumnisse der vergangenen Jahre.
An dieser Stelle lässt sich ein Gedanke von Peter Sloterdijk anschließen, der den modernen Staat als ein System der Immunisierung beschrieben hat. Gesellschaften errichten Schutzräume, um sich gegen Überforderung, Entgrenzung und Selbstauflösung zu verteidigen. Wird diese Immunfunktion geschwächt, reagiert das System entweder mit Chaos oder mit moralischer Selbstverneinung. Beides ist langfristig destruktiv. Grenzen, Regeln und Durchsetzung sind keine Akte der Feindseligkeit, sondern Formen kollektiver Selbstbehauptung.
Gerade Deutschland steht hier vor einer unbequemen Wahrheit. Es mangelt weniger an Gesetzen als an Durchsetzung. Föderale Zersplitterung, administrative Überforderung und politische Scheu haben dazu geführt, dass Recht vielfach zur Empfehlung geworden ist. Wer Remigration ernst meint, wird sich nicht mit wohlklingenden Formeln begnügen können. Es braucht institutionelle Klarheit, professionelle Zuständigkeit und eine Exekutive, die ihren Auftrag nicht permanent rechtfertigen muss.
Die eigentliche Frage ist daher keine moralische, sondern eine staatliche. Wollen wir einen Staat, der entscheidet – oder einen, der aus Angst vor Bildern zögert? Härte ist kein Ideal, aber sie ist bisweilen unvermeidlich. Ein Gemeinwesen, das nicht mehr zwischen innen und außen, zwischen Recht und Rechtsbruch zu unterscheiden wagt, verliert nicht an Härte, sondern an Substanz.
Souveränität ist kein Relikt vergangener Zeiten. Sie ist die Voraussetzung politischer Selbstbestimmung. Wer sie preisgibt, wird nicht humaner, sondern beliebig. Und ein Staat, der im Ernstfall nicht mehr handelt, erklärt sich selbst für überflüssig.
Je länger man die Debatten der vergangenen Jahre betrachtet, desto deutlicher tritt ein strukturelles Defizit zutage, das über Tagespolitik weit hinausreicht. Es ist nicht nur ein Problem falscher Entscheidungen, sondern eines fehlender Begriffe. Der Westen – und Deutschland in besonderer Weise – leidet weniger an einem Mangel an Moral als an einem Mangel an Staatlichkeit im Denken. Politische Auseinandersetzungen kreisen um Haltungen und Narrative, während die Frage nach Institutionen, Zuständigkeiten und Durchsetzung systematisch ausgeblendet wird.
Hier liegt der metapolitische Kern der gegenwärtigen Krise. Wer Ordnungspolitik ausschließlich moralisch verhandelt, entzieht ihr die Voraussetzung ihrer Wirksamkeit. Migration wird zur Frage des Mitgefühls, Grenzschutz zur Frage des Tons, Exekutive zur Frage der Ästhetik. Was fehlt, ist der nüchterne Blick auf Strukturen. Martin Lichtmesz hat diesen Zustand als kulturelle Selbstentwaffnung beschrieben: als Unfähigkeit, Schutzmechanismen zu denken, ohne sie zugleich moralisch zu diskreditieren.
In diesem Sinne ist die Debatte um Institutionen wie ICE weniger eine Frage amerikanischer Innenpolitik als ein Spiegel europäischer Verdrängung. ICE ist kein moralisches Subjekt, sondern ein funktionales Organ. Es steht nicht für Gesinnung, sondern für Zuständigkeit. Genau darin liegt seine Provokation. Denn es erinnert daran, dass Staaten nicht durch Appelle existieren, sondern durch Apparate – durch Behörden, Kompetenzen, Verfahren und notfalls auch durch Zwang.
Das Unbehagen, das solche Institutionen auslösen, ist daher kein Zufall. Es speist sich aus einer kulturellen Verschiebung, in der der Staat zunehmend als moralischer Akteur verstanden wird, der sich rechtfertigen muss, statt als ordnende Instanz, die handelt. Diese Verschiebung erzeugt einen paradoxen Effekt: Je weniger der Staat durchsetzt, desto höher werden die moralischen Erwartungen an ihn – und desto größer die Empörung, sobald er sichtbar wird.
Metapolitisch betrachtet handelt es sich um eine Entleerung des Politischen selbst. Eine Ordnung, die sich weigert zu entscheiden, ist keine humane Ordnung, sondern eine fragile. Sie verschiebt Konflikte, statt sie zu lösen, und delegiert Durchsetzung an informelle Strukturen, die keiner Kontrolle unterliegen.
Gerade deshalb genügt es nicht, Migration oder Remigration als bloße Forderungen zu formulieren. Wer politische Wirksamkeit anstrebt, muss institutionell denken. Er muss sich fragen, wie etwas durchgesetzt werden soll, nicht nur ob. Hier trennt sich Gesinnungspolitik von Verantwortungspolitik.
Für Deutschland kommt dabei ein unbequemer Gedanke hinzu, der lange verdrängt wurde: Eine Politik der offenen Grenzen bleibt nicht folgenlos. Rechtsbruch verschwindet nicht dadurch, dass man ihn moralisch umdeutet oder politisch relativiert. Wer staatliche Ordnung suspendiert, erzeugt keine neue Harmonie, sondern verschiebt die Kosten in die Zukunft. Irgendwann müssen diese Kosten beglichen werden – administrativ, gesellschaftlich, politisch. Wenn diejenigen, die diese Politik zu verantworten hatten, nicht juristisch belangt werden können, verlagert sich die Last notwendiger Korrekturen auf den starken Staat selbst.
Die zugrunde liegende Annahme, große ungeregelte Zuwanderung werde im Ergebnis ohne negative Folgen bleiben, war weniger Analyse als Hoffnung. Sie speiste sich aus einem utopischen Gesellschaftsbild, das Konflikte für bloße Missverständnisse hielt und Ordnung für verzichtbar erklärte. Heute lässt sich nüchtern feststellen, dass dieses Experiment gescheitert ist, weil soziale Wirklichkeit komplexer ist als politische Wunschbilder.
Aus diesem Scheitern folgt eine Aufgabe, die weder angenehm noch symbolisch zu lösen ist. Menschen, die sich ohne rechtliche Grundlage im Land aufhalten, müssen identifiziert und rückgeführt werden. Das ist kein Akt der Grausamkeit, sondern eine Konsequenz staatlicher Selbstachtung. Es ist nicht schön, verspätete Ordnung herzustellen – aber es ist notwendig. Wer diese Notwendigkeit leugnet, verlängert nicht den Frieden, sondern die Unordnung.
Gerade deshalb genügt es nicht, vergangene Fehler rhetorisch zu bedauern. Eine Korrektur ohne Instrumente bleibt folgenlos. Deutschland wird sich der Frage stellen müssen, wie eine solche Rückführung praktisch organisiert werden kann.
Sollte die Alternative für Deutschland politische Verantwortung übernehmen, wird sie an genau diesem Punkt gemessen werden. Nicht an der Schärfe ihrer Rhetorik, nicht an der Klarheit ihrer Diagnose, sondern an ihrer Fähigkeit, beides in konzeptionelle Realität zu übersetzen. Remigration ist kein Schlagwort, sondern eine Verwaltungsaufgabe. Und Verwaltungsaufgaben benötigen Behörden, Personal, Kompetenzen und politischen Rückhalt.
Eine Partei, die Ordnung verspricht, muss Ordnung organisieren können. Sie muss bereit sein, Institutionen zu denken, die nicht gefallen müssen, sondern funktionieren. Eine eigenständige, bundesweit agierende Durchsetzungsbehörde für Aufenthaltsrecht und Rückführung wäre kein Tabubruch, sondern ein Akt politischer Normalisierung. Wer davor zurückschreckt, offenbart weniger Humanität als mangelnde Ernsthaftigkeit.
Metapolitik endet nicht bei der Kritik. Sie beginnt dort, wo Begriffe in Strukturen übersetzt werden. Ein Staat, der sich selbst ernst nimmt, braucht Organe, die handeln dürfen. Alles andere bleibt Symbolpolitik – wirkungsvoll im Diskurs, folgenlos in der Realität.
Oder anders gesagt: Nicht der Wille zur Ordnung ist das Problem, sondern der fehlende Mut, ihn zu institutionalisieren.
