Krah verrät das Eigene – Eine Abrechnung mit dem neuen Anpassungskurs

Maximilian Krah, die Remigrationsfrage und ein ideologischer Bruch in den Reihen der Rechten

Maximilian Krahs kurzer Text „Alle werden glücklich!“ beginnt harmlos. Keine dramatische Rhetorik, kein kulturkämpferischer Ton. Stattdessen: Technokratie, Statistik, stille Zuversicht. Mobilität werde’s regeln, die Attraktivität der deutschen Kultur werde sich von selbst wieder einstellen, Fertilitätsraten gleichen sich an, problematische Gruppen verhielten sich bald ohnehin kooperativ. Am Ende: Alle werden glücklich. Doch diese vermeintliche Gelassenheit verdeckt eine gefährliche strategische Wende – eine Abkehr vom politischen Ethnos, wie er in der identitären Rechten grundgelegt ist.

Denn was Krah hier skizziert, ist nicht bloß eine neue Perspektive auf Integration – es ist die schleichende Preisgabe eines Kernsatzes rechter Theorie: dass jedes politische Gemeinwesen auf einem organischen, historisch gewachsenen Volk beruht. Remigration, ursprünglich gedacht als Mittel kollektiver Selbstbehauptung, wird von Krah auf eine sozialtechnische Maßnahme reduziert. Der Ethnos wird zum Randaspekt – und damit verschwindet er leise, nicht durch Feindeshand, sondern durch strategische Nachgiebigkeit.

Dabei waren Ethnos und Demos über Jahrtausende deckungsgleich. Vom attischen Stadtstaat über das Heilige Römische Reich bis zum ethnonationalen Denken des 19. Jahrhunderts: Wer zum Volk gehörte, war Teil eines Blutes, einer Sprache, einer Religion, einer Geschichte. Die politische Zugehörigkeit ergab sich aus der kulturellen – nicht umgekehrt. Erst die liberale Moderne, dann die multikulturelle Ideologie, haben diese Ordnung aufgelöst. Krahs Text steht – bewusst oder nicht – in dieser Entwicklungslinie.

Was Krah dagegen entwirft, ist kein realistisches Zukunftsmodell, sondern ein idealisierter Gesellschaftstopos. Er beschreibt einen Zustand imaginierter Harmonie – ein Staatsvolk, das sich homogenisiert, weil Mobilität, Geburtenzahlen und kulturelle Verflachung das irgendwie regeln würden. Der Grundton ist: Gelassenheit statt Gestaltung, Hoffnung statt Diagnose.

Doch diese Gelassenheit ist trügerisch. Denn sie ignoriert, was jeder kennt, der in urbanen Brennpunkten lebt oder den Migrationsbericht mit offenem Blick liest: Ethnische Spannungen existieren. Sie nehmen zu. Und sie folgen, anders als von Krah suggeriert, keinem planbaren Integrationsfahrplan, sondern der Logik soziologischer Kipppunkte. Der französische Demograf Michèle Tribalat oder auch Renaud Camus haben mehrfach gewarnt: Ein Zusammenleben ist nicht beliebig skalierbar. Ab einer gewissen kritischen Masse wandelt sich Koexistenz in Parallelgesellschaft, Kultur in Konkurrenz, Präsenz in Dominanz.

Dass Krah diese Dynamik weder benennt noch reflektiert, sondern stattdessen auf „kooperatives Verhalten“ und ein allgemeines „Absorbieren“ vertraut, ist nicht intellektuell naiv – es ist politisch folgenreich. Denn es verschleiert den Ernst der Lage. Wer Kipppunkte nicht erkennt, erkennt sie oft erst, wenn sie unumkehrbar geworden sind.

Wenn er schreibt, das Staatsvolk „absorbiere“ das ethnische Volk, dann akzeptiert er nicht nur diese Trennung – er macht sie zur Tugend. Die gewachsene Einheit wird durch ein funktionales Konstrukt ersetzt. Der Staat wird nicht mehr als Ausdruck des Volkes verstanden, sondern als Raum, in dem Bevölkerung verwaltet wird. Es ist der Übergang von Nation zur Bevölkerungseinheit mit Pass, von Geschichte zu Governance, von Politik zur Sozialtechnik.

Damit vollzieht Krah etwas, das in seiner Tragweite kaum zu überschätzen ist: Er entkoppelt das Staatsvolk vom ethnisch gewachsenen Volk. Das ist nicht bloß ein semantischer Kunstgriff – es ist ein gefährliches gedankliches Experiment. Denn in dem Moment, in dem das Staatsvolk nicht mehr an gemeinsame Herkunft, Sprache, Geschichte und Erinnerung gebunden ist, verliert es jede organische Qualität. Es wird zur abstrakten Hülle, zur juristischen Funktion, zur Ansammlung von Verwaltungsfällen.

Doch ein Volk ist keine Aktenlage. Es ist eine gelebte Kontinuität – ein Kollektiv mit Bewusstsein, mit Instinkt, mit Geschichte. Wer diese Klammer auflöst, ersetzt das Subjekt durch die Statistik – und bereitet damit den Weg für die endgültige Entkernung der Nation.

Diese Verschiebung – weg von gewachsener ethnischer Ordnung hin zu juristischer Konstruktion – ist kein Zufall, sondern Programm. Krah stellt die gesetzliche Zugehörigkeit über die ethnische Herkunft. Er übernimmt damit eine Linie, wie sie in Teilen der Rechten zunehmend vertreten wird, etwa bei Benedikt Kaiser oder Karl-Gustav Graf, und wie sie auch dort zu finden ist, wo behauptet wird, die Etnia spiele für die Konstitution des Staates „kaum eine Rolle“ – und habe sie womöglich nie gespielt.

Doch das ist nicht nur ein Irrtum – es ist eine ideologische Geschichtsfälschung. Denn natürlich entstanden Nationalstaaten, Monarchien und Reiche historisch immer auch im Angesicht geografisch-ethnischer Realitäten. Grenzen folgten Sprachräumen, Kulturen, konfessionellen Trennlinien – oft grob, aber nie beliebig. Die Vorstellung, ein Staat sei losgelöst vom ethnischen Zusammenhang, ist ein Produkt der liberalen Entwurzelung, nicht der politischen Tradition Europas.

Carl Schmitt formulierte es unmissverständlich:

„Das Volk ist kein leerer Begriff, keine abstrakte Allgemeinheit. Es ist ein konkret geordnetes und geschichtlich gewachsenes Ganzes.“

Vor allem aber: Krah absolutiert das Recht. Er erhebt es zur obersten Instanz politischer Ordnung – nicht mehr als Ausdruck eines kollektiven Willens, sondern als Ersatz für gewachsene Identität. Das Recht wird damit nicht mehr als Mittel zur Bewahrung des Eigenen verstanden, sondern als ein Prinzip, das das Eigene selbst ersetzt. Damit verkehrt sich der politische Sinn des Rechts: Es wird nicht mehr dem Volk vorgelagert, sondern an seine Stelle gesetzt. Das ist nicht konservativ – das ist entleerte Legalität.

Krah verwechselt juristische Setzungen mit geschichtlicher Wahrheit. Die krassen juristischen Wahrheiten, wie sie in einem entethnisierten Staat produziert werden, sind nicht gleichbedeutend mit absoluten Wahrheiten. Das Gesetz ist wandelbar, korrumpierbar, parteilich. Das Volk hingegen ist gewachsen, geprägt, organisch. Es hat ein Gedächtnis. Es hat eine Würde. Und es hat ein Recht auf Kontinuität, das nicht durch Paragraphen aufgehoben werden kann.

Was in Krahs Text vollständig fehlt, ist jene tiefe historische Einsicht, dass politische Zugehörigkeit nicht durch juristische Gleichstellung, sondern durch Blut und Herkunft bestimmt wurde – und das über Jahrtausende hinweg. Die Römer nannten es ius sanguinis – das Recht des Blutes. Nicht der Boden, nicht der Ort der Geburt (ius soli) bestimmte, wer ein Bürger war – sondern die Abstammung, der Eintritt in eine über Generationen gewachsene Linie.

Dieses ius sanguinis war mehr als ein Verwaltungsprinzip – es war Ausdruck einer intuitiven Wahrheit: dass Volk keine Willensentscheidung ist, sondern ein Band, das vor dem Einzelnen existiert und ihn überdauert. Der Mensch gehört seinem Volk nicht durch Unterschrift, sondern durch Herkunft, durch Sprache, durch Geschichte.

In nordischer Überlieferung war dieses Prinzip unter dem Namen Thung bekannt – ein ungeschriebenes Gesetz der Blutsverbundenheit, der Treue, der natürlichen Zugehörigkeit. Das Thung lebt nicht in Paragraphen, sondern in der Sphäre des Selbstverständlichen. Es entscheidet sich nicht in Anhörungen, sondern in der Stille zwischen Herkunft und Heimat. Indem Krah nun das juristische Konstrukt über dieses organische Prinzip stellt, entleert er nicht nur das politische Denken – er setzt das Staatsvolk gegen das Blutvolk, das gens sanguinis, wie man es in römischer Terminologie sagen könnte.

Krah entpolitisiert das Volk. Er ersetzt Geschichte durch Governance, Gemeinschaft durch Verwaltung, Kultur durch Statistik. Carl Schmitt warnte einst vor dieser Aushöhlung:

„Der Begriff des Staates setzt den Begriff des Politischen voraus. Der spezifische politische Unterschied […] ist der Unterschied von Freund und Feind.“

Wer das Volk entwirklicht, verliert die Fähigkeit zur Unterscheidung – und damit zur Selbstbehauptung.

Und er wird – ob gewollt oder nicht – zum Vollstrecker liberaler Entleerung. Denn, so Schmitt:

„Die liberalen Neutralisierungen und Entpolitisierungen aller entscheidenden Begriffe der staatlichen Ordnung führen nicht zur Humanisierung, sondern zur Vernebelung.“

Noch gravierender ist jedoch der Subtext, der sich durch Krahs Argumentation zieht. Denn wer genau liest, erkennt darin nicht nur eine politische Strategie, sondern eine tief verankerte Annahme: dass es die deutsche Ethnie im eigentlichen Sinne heute gar nicht mehr geben dürfe – oder könne. Krah argumentiert nicht für das Volk – er argumentiert für seine Verflüchtigung. Er sucht nach ordnungspolitischen Formeln, die seine Auflösung als natürlich erscheinen lassen.

Das aber ist nichts anderes als eine Rationalisierung des Verlusts – eine nachträgliche Rechtfertigung dessen, was nicht hätte geschehen dürfen. Damit wird Krah, bewusst oder unbewusst, Teil jenes Schuldkomplexes, der nach 1945 das politische Denken in Deutschland vergiftet hat. Anstatt dem Ethnos wieder Legitimität zu geben, unternimmt er das Gegenteil: Er dramatisiert seine bloße Existenz als Problem. Wo das historisch Gewachsene als Gefahr erscheint, wird das juristisch Beliebige zur vermeintlichen Rettung.

Dass Krah diesen Weg einschlägt, hat offenkundig auch taktische Gründe. Indem er den ethnisch-blinden Staat als Ideal entwirft, will er nicht zuletzt dem drohenden Verbotsverfahren gegen die AfD rhetorisch entgegenwirken. Ein Staatsvolk, das sich selbst entethnisiert, gilt als ungefährlich; eine Partei, die diesem Modell folgt, verliert das Stigma des „völkischen“.

Doch diese Verteidigungsstrategie führt in eine Falle. Denn was geopfert wird, ist nicht nur ein Begriff – sondern die Substanz der politischen Idee selbst. Wer das Volk aus der politischen Sprache tilgt, entzieht sich dem Verdacht – aber auch der eigenen Wahrheit.

Jean Raspail hat in „Das Heerlager der Heiligen“ diesen Moment literarisch vorweggenommen. Er schrieb: „Das größte Problem war nicht der Ansturm – sondern die Seelenlosigkeit der Verteidiger.“

Und diese Seelenlosigkeit zeigt sich heute in Texten wie dem von Krah. Nicht, weil sie feindlich wären – sondern weil sie müde sind. Müde, das Eigene zu behaupten. Müde, Remigration als ernsthafte Option zu denken. Müde, sich gegen das zu stellen, was ansteht – nicht irgendwann, sondern jetzt.

Vielleicht ist all das am Ende weniger Strategie als Selbstschutz. Krah absolutiert das Recht zur absoluten Wahrheit, weil ihm das Recht die letzte Legitimität verspricht in einem Staat, der alles Nationale verdächtig macht. Er tut alles, um sich vom Ethnos zu distanzieren – nicht aus Überzeugung, sondern womöglich aus Furcht. Furcht vor Missverständnissen, vor moralischer Ächtung, vor einem möglichen Parteienverbot.

Doch wer sich aus Angst von der Wahrheit entfernt, wird nicht frei – er wird funktional. Er passt sich ein in ein System, das ihn duldet, solange er nichts Wesentliches mehr zu sagen hat. Die Neue Rechte aber darf sich nicht dulden lassen. Sie muss unbequem bleiben. Sie muss Widerspruch erzeugen. Denn nur wer stört, bleibt sichtbar.

„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“
(Carl Schmitt)

Souverän ist nicht, wer sich anpasst – sondern wer verteidigt.

Die Rückbindung an den Ethnos – wie sie hier eingefordert wird – bedeutet nicht biologische Starrheit, sondern politische Zielklarheit. Sie ist keine fixistische Ontologie, sondern eine Entscheidung über Richtung, Verantwortung und Zugehörigkeit. Das Ethnos ist nicht Ausschlussmechanismus, sondern Bezugspunkt für politische Kohärenz, kulturelle Form und soziale Ordnung. Wer Volk sagt, meint nicht nur Herkunft – sondern auch Verpflichtung.

Das Bekenntnis zum Ethnos ergibt sich aus politischer Motivation, nicht aus metaphysischer Abgrenzung. Es ist Ausdruck eines Willens zur Ordnung, zur Identität, zur Selbstbehauptung. Und gerade deshalb ist es möglich – ja, notwendig – dass der parlamentarische Arm einer rechten Bewegung auch offen bleibt für jene, die sich in Sprache, Kultur, Loyalität und Lebensweise vollständig mit dem Gastvolk identifizieren. Nicht aus taktischen Gründen, sondern weil Assimilation in seltenen, aber realen Fällen gelingen kann.

Das ändert nichts am Primat der Zugehörigkeit – aber es verhindert ideologische Verhärtung. Denn das Ziel ist nicht Blutreinheit, sondern politische Selbstbehauptung. Und die verlangt Klarheit – aber auch Augenmaß. Was ausgeschlossen wird, ist nicht der Einzelne – sondern die Vorstellung, dass man Völkern ihre Grenzen nehmen könne, ohne ihre Seele zu verlieren.

Die Neue Rechte ist nicht stark, wenn sie angepasst ist. Sie ist stark, wenn sie unverwechselbar ist. Und sie bleibt nur dann politisch wirksam, wenn sie nicht das sagt, was alle hören wollen – sondern das, was gesagt werden muss.

Am Ende bleibt der bittere Eindruck: Krah hat sich mit dem System arrangiert, in dem sich der politische Gegner längst eingerichtet hat. Er übernimmt nicht nur dessen Sprache – er akzeptiert dessen Spielregeln, dessen Kategorien, dessen Moral. Was als strategische Anpassung erscheinen mag, ist in Wahrheit eine schleichende Unterwerfung. Denn wer in einem feindlich gesinnten System überleben will, indem er sich dessen Logik unterordnet, verliert nicht nur seine Feinde – sondern sich selbst.

Diese Selbstaufgabe tarnt sich als Realismus, als Staatskunst, als taktischer Weitblick. Doch in Wahrheit ist sie ein stiller Abschied vom Eigenen. Krah ringt nicht mehr um Deutungshoheit, sondern um Anschlussfähigkeit. Und genau darin liegt der eigentliche Bruch mit einer Rechten, die das Eigene nicht relativiert, sondern begründet.

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